Ihr Haus zu verkaufen, kann wie eine Erleichterung wirken… bis das Finanzamt anklopft. Denn ja, der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist steuerpflichtig. Und wenn Sie die Steuern nicht richtig berechnen, können Sie eine böse Überraschung erleben.
Um das zu vermeiden, finden Sie hier einen klaren, direkten und vollständig aktualisierten Leitfaden für 2025. Mit Schritten, Beispielen und Zahlen, damit Sie genau wissen, was Sie zahlen müssen – und wie Sie es legal reduzieren können.
Diese Steuer besteuert den Wertzuwachs des Bodens vom Kauf bis zum Verkauf.
Es funktioniert so: Die Gemeinde berechnet, wie stark der Katasterwert des Bodens (nicht des Gebäudes) gestiegen ist, und erhebt einen Prozentsatz, auch wenn Sie mit dem Verkauf Geld verloren haben.
Zum Beispiel:
Sie haben 2005 eine Wohnung mit einem Katasterwert des Bodens von 25.000 € gekauft. 2025 verkaufen Sie sie, und dieser Wert beträgt 40.000 €. Diese Differenz ist die Basis. Die Steuer kann zwischen 15 % und 30 % dieses Gewinns variieren.
Was tun:
Fordern Sie von der Gemeinde die genaue Berechnung an. Wenn kein Gewinn erzielt wurde, können Sie eine Befreiung beantragen. Und denken Sie daran: Diese Steuer wird vom Verkäufer gezahlt, es sei denn, Sie vereinbaren vertraglich etwas anderes.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, geht der Staat davon aus, dass Sie Geld verdient haben. Und wenn es einen Gewinn gibt, zahlen Sie IRPF.
Wie wird sie berechnet?
Verkaufspreis minus Kaufpreis, plus Anschaffungskosten und gerechtfertigte Renovierungen.
Praktisches Beispiel:
IRPF-Steuerklassen 2025:
Empfehlung:
Bewahren Sie Rechnungen für Kauf, Renovierungen und Ausgaben auf. Ohne sie lässt das Finanzamt (Hacienda) keine Abzüge zu.
Es gibt zwei legale Wege, um IRPF auf den Gewinn nicht zu zahlen:
Wichtige Bedingungen:
Tipp:
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, bewahren Sie Belege auf und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Erklärung korrekt abgeben.
Wenn Sie ein geerbtes oder geschenktes Haus verkaufen, ist der Anschaffungspreis der in der Erbschaft oder Schenkung angegebene Wert, nicht der Betrag, den der frühere Eigentümer bezahlt hat.
Zum Beispiel:
Sie haben 2016 ein Haus mit einem deklarierten Wert von 120.000 € geerbt, und jetzt verkaufen Sie es für 200.000 €. Diese Differenz (80.000 €) wird als Vermögensgewinn versteuert.
Um Fehler zu vermeiden:
Achtung:
Wenn der deklarierte Wert sehr niedrig war, wird die Steuerrechnung höher ausfallen.
Obwohl die IBI nicht direkt zum Verkauf gehört, kann sie zu Streitigkeiten führen, wenn sie nicht geklärt wird.
Im Normalfall zahlt sie derjenige, der am 1. Januar des laufenden Jahres Eigentümer ist.
Es ist jedoch üblich, sie im Kaufvertrag anteilig zu berechnen.
Wie Missverständnisse vermeiden?
Fügen Sie eine Klausel wie diese hinzu:
„Die IBI für das laufende Geschäftsjahr wird zwischen den Parteien entsprechend der Anzahl der Besitztage anteilig berechnet.“
Ein kleines Detail, das Ihnen viele Diskussionen ersparen kann.
Wenn Sie kein Steuerinländer in Spanien sind, muss der Käufer 3 % des Preises einbehalten und an das Finanzamt (Modell 211) zahlen.
Reales Beispiel:
Sie verkaufen für 300.000 €. Der Käufer zahlt Ihnen 291.000 € und überweist 9.000 € direkt an die Steuerbehörde.
Sie können dieses Geld dann innerhalb von 4 Monaten durch Einreichung des Modells 210 zurückfordern.
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie diese 3 %.
Empfehlung:
Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Vorbereitung des Modells 210. So können Sie diesen Betrag zurückerhalten oder doppelte Zahlungen vermeiden.
Es gibt verschiedene abzugsfähige Ausgaben, die Ihren steuerpflichtigen Gewinn mindern. Aber Sie brauchen Beweise.
Sie können abziehen:
Tun Sie dies sofort:
Bewahren Sie alle Dokumente in einem physischen oder digitalen Ordner auf. Ohne Rechnungen erlaubt das Finanzamt keine Abzüge.
Hier ist eine einfach zu bedienende Vorlage, um herauszufinden, wie viel Sie zahlen (oder sparen) könnten:
Vorlage:
Realistisches Beispiel:
Lucía kaufte ihre Wohnung in Calpe 2012 für 160.000 €. Jetzt verkauft sie sie für 240.000 €.
Sie zahlte 9.600 € ITP, 1.500 € Notargebühren, führte Renovierungen für 12.000 € durch und wird 6.000 € Maklerprovision zahlen.
Da sie jedoch in eine andere Hauptwohnung reinvestiert, muss sie keine IRPF zahlen. Nur die Plusvalía.
Und dank des Aufbewahrens der Rechnungen kann sie weitere Ausgaben abziehen.